Gastgeber suchen & buchen

Zimmer
Ferienwohnung
egal
Alter der Kinder

Das könnte dich auch interessieren:

Gastaufnahmebedingungen

G A S T A U F N A H M E B E D I N G U N G E N    B a d   H i n d e l a n g 

Liebe Gäste, bitte schenket den nachstehenden Gastaufnahmebedingungen eure Aufmerksamkeit, sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen euch und dem Leistungsträger (z.B. Hotels, Ferienwohnungen) sowie zwischen euch und der Gemeinde Bad Hindelang (nachfolgend „Tourist Information“ genannt). Diese Gastaufnahmebedingungen werden Bestandteil des mit dem Leistungsträger abzuschließenden Gastaufnahme- /Beherbergungsvertrages und des mit der Tourist Information als Vermittler von Beherbergungs- und sonstigen Leistungen abzuschließenden Vermittlungsvertrages.


1. Gegenstand der Vermittlung 

Die Tourist Information vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem insbesondere Übernachtungsleistungen.

Die Tourist Information erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande. Die Tourist Information und den Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.

Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.


2. Buchung und Vertragschluss 

2.1 
Mit der Buchung bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages (z.B. bei Hotelbuchungen eines Beherbergungsvertrages) und der Tourist Information den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Gastaufnahmebedingungen verbindlich an. 

2.2 
Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, per e-mail, per Telefon oder persönlich vorgenommen werden. Der Leistungsträger kann die in den Ziffern 2.3 bis 2.5 genannten Buchungsmöglichkeiten anbieten. 

2.3 
Buchungsmöglichkeit „Nicht direkt buchbar“: Die Tourist Information vermittelt dem Gast den Kontakt zu dem Leistungsträger. Der Gast nimmt mit dem Leistungsträger direkt Kontakt auf. Der Vertrag zwischen Gast und Leistungsträger kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Leistungsträgers bei dem Gast zustande. 

2.4 
Buchungsmöglichkeit „Buchungen auf Anfrage“: Der Gast stellt an den Leistungsträger eine Buchungsanfrage. Der Leistungsträger hat nach Erhalt der Buchungsanfrage 24 Stunden Zeit, dem Gast die Buchung zu bestätigen. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Leistungsträgers bei dem Gast innerhalb dieses Zeitraumes kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Leistungsträger und Gast zustande. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Bestätigung, wird dem Gast automatisch mitgeteilt, dass die Buchung nicht zustande gekommen ist. 

2.5 
Buchungsmöglichkeit „Direkte Buchungen“: Bei einer elektronischen Buchung über das Internet kommt der Vertrag zwischen Leistungsträger und Gast durch die Anzeige einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges zustande. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss der Buchung auszudrucken. 

2.6 
Unverbindliche Reservierungen (d.h. Reservierungen von denen der Gast kostenlos zurücktreten kann) sind nur möglich, wenn der Leistungsträger dies dem Gast bestätigt. Anderenfalls kommt mit den in den Ziffern 2.3 bis 2.5 beschriebenen Buchungsmöglichkeiten ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. 

2.7 
Die der Tourist Information zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt. 


3. Buchungsänderungen 

3.1 
Umbuchungswünsche des Gastes sind ausschließlich direkt an den Leistungsträger zu richten. Die Umsetzung der Umbuchungswünsche des Gastes setzt die Verfügbarkeit der zu ändernden Leistungen (z.B. freie Zimmer bei Änderungswunsch des Reisetermins) bei dem Leistungsträger voraus. 

3.2 
Für Änderung von Gästenamen, des Reisetermins oder sonstigen gebuchten Leistungen für im übrigen gleich bleibende oder verlängerte Aufenthalte berechnet der Leistungsträger dem Gast keine Kosten, insofern der neue Reisetermin nicht in einer Saisonzeit liegt in der höhere Preise gelten als zu der ursprünglich gebuchten Saisonzeit. 


4. Zahlung 

4.1 
Insofern vor Anreise an den Leistungsträger eine Anzahlung zu leisten ist, wird der Gast auf Höhe und Fälligkeit der Anzahlung vor Buchungsabschluss hingewiesen. 

4.2 
Ist keine Anzahlung zu leisten, erfolgt die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises bei Abreise direkt bei dem Leistungsträger. 


5. Rücktritt / Stornierung 

5.1 
Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Leistungsträger zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Leistungsträger. Die Tourist Information empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

5.2 
Tritt der Gast von dem mit dem Leistungsträger geschlossenen Vertrag zurück oder reist nicht an, ist der Leistungsträger berechtigt, dem Gast die Kosten für die Übernachtung und für ggf. vereinbarte Nebenleistungen unter Abzug des durch anderweitige Verwendung der geschuldeten Leistung erlangten und der ersparten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Als ersparte Aufwendungen zieht der Leistungsträger bei Übernachtungen ohne Frühstück 10 %, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension 30 % und bei Übernachtung mit Vollpension 40 % von dem Gesamtpreis ab. Kann der Leistungsträger das gebuchte Zimmer an Dritte vermieten, entsteht für den Gast keine Rücktrittsgebühr. Die Rücktrittsgebühr ist sofort fällig. 

5.3 
Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als die vom Gast geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet. 

5.4 
Dem Gast wird dringend empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. 


6. Gewährleistung / Haftung 

6.1 
Die Tourist Information ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Tourist Information haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages. 

6.2 
Die Haftung der Tourist Information beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

6.3 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Leistungsträger (nicht an die Gästeinformation) zu richten. Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Reichen die auf der Reservierungsbestätigung enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Leistungsträgers nicht aus, können bei der Tourist Information die notwendigen Informationen eingeholt werden. 


7. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen. 


8. Gerichtsstand 

Klagen gegen die Tourist Information sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der Tourist Information gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourist Information maßgebend. 


Gemeinde Bad Hindelang 
Marktstraße 9 
87541 Bad Hindelang 

Stand: Dezember 2011 
© Urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt N.Schwarze 2011

 

Gastaufnahmebedingungen Bad Hindelang zum downloaden. 


Seite drucken
Bad Hindelang PLUS

Die PLUS Leistungen

Eine Karte - viele Leistungen. Die Leistungen und Möglichkeiten der PLUS-Karte im Überblick.

Zur Leistungsübersicht

Das PLUS im Sommer

Sommerzauber mit dem Rundum-Sorglos-Paket: Freie Bus- & Bergbahnfahrten und vieles mehr.

Dein PlUS im Sommer

Das PLUS im Winter

Im Winter wird die PLUS-Karte zum Ski-Pass und bietet unbegrenzte Lift- und Bergbahnnutzung.

Dein PLUS im Winter

Das PLUS für Familien

Urlaub mit der ganzen Familie - und das fast All-Inclusive! Und zwar mit dem PLUS für die ganze Familie!

Dein PLUS als Familie
Wir im Netz
Karte